Bürgerbegehren Feststellung

    Bürgerbegehren

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Als Bürger und Bürgerinnen können Sie beantragen (Bürgerbegehren), dass Sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen/Gebäudemanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Haushaltsangelegenheiten/Rechnungswesen/Wahlen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Der Antrag ist, in der gemäß § 25 Absatz 4 GO NRW vorgeschriebenen Form, einschließlich der zur Entscheidung zu bringenden Frage, der Begründung sowie der anzugebenden Kostenschätzung vorzulegen und von den Vertretungsberechtigten sowie mindestens 25 Bürgern zu unterzeichnen.
    Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohner von 6 % der Bürger unterzeichnet sein.
    Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Bürger beträgt.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de