Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug zu Ausländern verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Leben Sie als Ausländerin oder als Ausländer in Deutschland oder sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher mit einem ausländischen Partner verheiratet oder verpartnert? Dann können Sie nach Einreise nach Deutschland mit dem zweckentsprechendem Visum zur Familienzusammenführung einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung stellen.
Das zweckentsprechende Visum ist nicht erforderlich, wenn Sie berechtigt sind, einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einzuholen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Nippes
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
Bezirksausländeramt Kalk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Mülheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Porz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Lindenthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Innenstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
Bezirksausländeramt Chorweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen
Formulare
- Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach §§ 29 und 30 Aufenthaltsgesetz.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin ist im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es steht ein ausreichender Wohnraum für die gesamte Familie zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 30 AufenthG
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung des eAT genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie den eAT bei der Ausländerbehörde abholen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
- Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg