Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Verlängerung für den Nachzug des Ehegatten zu AusländernOnline erledigen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug zu Ausländern verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Leben Sie als Ausländerin oder als Ausländer in Deutschland oder sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher mit einem ausländischen Partner verheiratet oder verpartnert? Dann können Sie nach Einreise nach Deutschland mit dem zweckentsprechendem Visum zur Familienzusammenführung einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung stellen.

    Das zweckentsprechende Visum ist nicht erforderlich, wenn Sie berechtigt sind, einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einzuholen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285

    Fax: 0221 / 221-95480

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282

    Fax: 0221 / 221-92320

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283

    Fax: 0221 / 221-93340

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284

    Fax: 0221 / 221-94360

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281

    Fax: 0221 / 221-91410

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Bestehender Aufenthaltstitel
    • Nachweise zum Lebensunterhalt
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag
    • Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen

    Formulare

    • Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach §§ 29 und 30 Aufenthaltsgesetz.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin ist im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Es steht ein ausreichender Wohnraum für die gesamte Familie zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung des eAT genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie den eAT bei der Ausländerbehörde abholen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Gebühren bis zu 110 Euro und für eine Verlängerung bis zu 80 Euro anfallen.

    Weitere Informationen

    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

       Telefon: 030 1815-1111

       Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de