Flurstück Bildung durch Teilung

    Teilungsvermessung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Um einen Bereich eines Grundstückes unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen.

    Für die Teilung eines Grundstücks sind u.a. die Voraussetzungen des § 7 der Landesbauordnung-BauO NRW zu beachten.

    Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die katastertechnische Zerlegung des Flurstücks. Hierbei wird das vorhandene Flurstück durch örtliche Vermessung aufgeteilt, die Grenze neu gebildet und abgemarkt (Grenzmarken gesetzt). Im katastertechnischen Innendienst erhalten die neu gebildeten Flurstücke dann ihre genaue Bezeichnung und es wird ihre Fläche bestimmt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller und dem Grundbuchamt mitgeteilt

    . Anschließend erfolgt die Bildung von neuen Grundstücken im Grundbuch. Dieser Schritt ermöglicht dann zum Beispiel den Verkauf.

    Wir bieten dem Antragsteller und damit dem Kostenpflichtigen eine umfassende Beratung an und unterstützen bei der Beantragung der Teilungsgenehmigung. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag.

    Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

    Bitte wenden Sie sich an

    Tel. 0231/50-2 37 89 oder

    Tel. 0231/50-2 37 88

    Fax: 0231/50-2 69 98

    E-Mail: vermessung@dortmund.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2402966866c8fc963dcfb7d1918a3b7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Märkische Str. 24-26

    44141 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50 23838

    Fax: +49 231 50 23838

    E-Mail: vermessung@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

    Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

    Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die Gebühren für Teilungsvermessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich im Wesentlichen nach der Anzahl, der Größe und dem zutreffenden Bodenrichtwert der neu entstehenden Flächen (zuzüglich Umsatzsteuer). Es kommt die Gebühr für die Übernahme der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster hinzu. Diese berechnet sich ebenfalls nach dem zutreffenden Bodenrichtwert des Grundstücks und nach der Anzahl der neu entstandenen Flurstücke. Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

    weitere Informationen zu den Gebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de