Flurstück Bildung durch Teilung
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue laufende Nummer im Grundbuch.
Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich wird ein sogenanntes "Negativzeugnis" erteilt.
Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung oder des Negativzeugnisses kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Viersen
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Teilungsantrag (Vordruck) mit Angaben zum Grundstück
- Amtlicher Lageplan
- Alles in mind. 3-facher Ausfertigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Nach den Vorschriften der Bauordnung NRW muss der Kreis grundsätzlich die Teilungsgenehmigung innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Eingang aller erforderlicher Unterlagen erteilen. Die Frist kann vom Kreis durch Zwischenbescheid um weitere 2 Monate verlängert werden.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb der vorgenannten Fristen keine Teilungsgenehmigung erteilt wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Je gebildetes bebautes Grundstück 50,00 bis 250,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Viersen