Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Sie erfahren Näheres, wie das Wahlergebnis der Kreistagswahl festgestellt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Wahlergebnisse der Wahlen in Detmold und der Region finden Sie auf den Seiten der Ostwestfalen-Lippe Informationstechnologie.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.2.30 Team Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-114

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: wahlen@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schnellmeldungen
    • Wahlniederschriften der Urnen- und Briefwahlvorstände
    • Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises

    Formulare

    Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises

    Voraussetzungen

    Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:

    • Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
    • deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt:

    Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:

    1. Zählung der Wählerinnen und Wähler
    2. Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken)
    • Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
    • Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
    • das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
    • die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
    • das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt

    Fristen

    - Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände: sofort - Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises: am Wahlabend/in der Wahlnacht - Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises: möglichst bald nach dem Wahltag

    Bearbeitungsdauer

    Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de