Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Schnellmeldungen
- Wahlniederschriften der Urnen- und Briefwahlvorstände
- Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises
Formulare
Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises
Voraussetzungen
Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:
- Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
- deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Landtagswahl
Bundestagswahl
Europawahl
Kommunalwahl
Verfahrensablauf
Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt:
Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:
- Zählung der Wählerinnen und Wähler
- Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken)
- Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
- Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
- das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
- die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
- das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021