Mietspiegel Veröffentlichung

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Gutachterausschuss

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel ist als Einrichtung des Landes ein neutrales unabhängiges Kollegialgremium (nebengeordnete Landesbehörde). Die Mitglieder werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Stadt Wesel für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt.
    Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich.

     

     

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

    Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben und als Anlaufstelle des Gutachterausschusses besteht seit dem 01.01.1995 eine Geschäftsstelle bei der Stadt Wesel, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht und beim Team 11 - Grundstücksmanagement angesiedelt ist.

     

     

     

    Aufgaben des Gutachterausschusses
    Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Erteilung von Auskünften

    Die Hauptaufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung.
    Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Notare verpflichtet, Abschriften der von Ihnen beurkundeten Kaufverträge der Geschäftsstelle zu übersenden. Für die Auswertung werden die wichtigsten Informationen aus dem Kaufvertrag entnommen und anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingepflegt.

    Um weitere Informationen zu den verkauften Immobilien zu erhalten, verschickt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an die Käufer Fragebögen. Gemäß § 197 BauGB sind sie dazu verpflichtet, diesen ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzuschicken.

    Auf der Grundlage aller Informationen ermittelt der Gutachterausschuss die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze).

    Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Das Antragsschreiben für eine anonymisierte Auskunft kann als Online-Antrag hier aufgerufen werden und das Antragsschreiben für eine nicht anonymisierte Auskunft kann als Online-Antrag hier aufgerufen werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühren ist dem Antragsformular zu entnehmen.

    Ermittlung von Bodenrichtwerten

    Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
    Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
    Die Bodenrichtwertkarte kann im Fachbereich 1 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, im Flur vor den Räumen 370 und 371, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, eingesehen werden und ist auch im Internet kostenlos verfügbar.

    Bodenrichtwertkarte Wesel: https://www.borisplus.nrw.de

    Erstellung von Gutachten

    Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über

    • den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
    • Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, etc.),
    • die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust,
    • die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile,
    • Miet- und Pachtwerte.

    Die Erstellung eines Gutachtens kann über ein Formular beantragt werden. Das Antragsschreiben kann hier als Online-Antrag aufgerufen werden.

    Erstellung des Grundstücksmarktberichtes

    Der Grundstücksmarktbericht bildet die Lage auf dem Weseler Grundstücksmarkt auf Grundlage des Datenmaterials in der Kaufpreissammlung ab. Er wird jährlich vom Gutachterausschuss neu erstellt und veröffentlicht. Dieser Bericht gibt ein Überblick über Umsätze und Preisentwicklungen auf den einzelnen Grundstücksteilmärkten sowie die für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie z.B. Marktanpassungsfaktoren.

    Der aktuelle Grundstücksmarktbericht kann sowohl hier als auch auf der Internetseite BORIS NRW heruntergeladen werden. Weitere Grundstücksmarktberichte bis 2011 können ebenfalls auf der Internetseite BORIS NRW eingesehen und als pdf-Datei heruntergeladen werden.

    Wenn einzelne Daten älterer Grundstücksmarktberichte benötigt werden, können diese telefonisch bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Sofern ein gedrucktes Exemplar der älteren Grundstücksmarktberichte benötigt wird, kann dieser gebührenpflichtig bereitgestellt werden.

    Internetpräsenz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90fb4186ffa7802cebec53d91185eb0c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsführung Gutachterausschuss

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de