Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Wenn Sie in Kamen eine neue Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro der Stadt Kamen anmelden. Diese Verpflichtung gilt sowohl bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder dem Ausland, als auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt Kamen. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich, da Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht im Vorhinein geändert werden können.

    Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters vorgenommen werden.
    Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.
    Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
    Im Bürgerbüro wird bei Ihrer Anmeldung der Meldeschein von der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt. Nach Überprüfung der Daten muss dieser nur noch von Ihnen unterschrieben werden.

    Hier geht es zur Online-Terminvergabe!

    Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe) aller Personen mit, die in die Wohnung einziehen. Neu ist seit dem 01.11.2015 die Vorlage einer vom Wohnungsgeber / von der Wohnungsgeberin ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungseinzug (Wohnungsgeberbestätigung).

    Wohnungsgeber*in ist, wer einer anderen Person einen oder mehrere Räume zur Benutzung überlässt. In der Regel ist das der/die Eigentümer*in oder von ihm beauftragte Personen ( z. B. Wohnungsverwaltungen ). Aber auch Mieter, die untervermieten, sind als Wohnungsgeber künftig verpflichtet, den Einzug oder den Auszug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen; ebenso wie Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. 

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist von der meldepflichtigen Person bei der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

    Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

    • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und falls dieser nicht gleichzeitig Eigentümer ist, auch dessen Name und Anschrift.
    • Information, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt, mit entsprechendem Datum.
    • Postalische Anschrift der Wohnung mit konkreter Lage innerhalb des Gebäudes (z. B. 1 OG, links).
    • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen.

    Hierfür können Sie das Formular "Wohnungsgeberbestätigung" verwenden. Sie finden den Vordruck als PDF-Datei in unserem Formularbereich. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie selbstverständlich auch in gedruckter Form im Bürgerbüro.    

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8b889d4ff00d33635e95e20c01fc4b7b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • Personalausweis / Reisepass /  Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
    • Sollten keine Ausweispapiere vorhanden sein, ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Ggf. Zulassungsbescheinigung II

    Soll die Anmeldung von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden, müssen darüber hinaus noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:

    • vollständig ausgefüllter und von der/den meldepflichtigen Person/en eigenhändig unterzeichnete/r Meldeschein/e ( siehe Formularbereich)
    • schriftliche, unterschriebene Vollmacht (formlos)
    • Personalausweis der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer mit dem Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" bestellt ist, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

    Die Geburt eines Kindes wird automatisch durch das Geburtsstandesamt übermittelt.
    Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn das Kind in eine andere als die Wohnung der Eltern oder der Mutter aufgenommen wird.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de