Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Willkommen in Hamm!
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start in Hamm.
Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck "Anmeldung einer Wohnung".
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.
Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start in Hamm.
Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck "Anmeldung einer Wohnung".
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.
Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer
keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Kosten
Hinweise für Hamm
Anmeldung bei der Meldebehörde: gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Weitere Informationen
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hamm