Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wenn Sie nach Lemgo ziehen oder innerhalb von Lemgo umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist diese spätestens nach 6 Monaten anzumelden.
Eine Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Soll eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/ Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/ Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass/ausländischer Pass/Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Fahrzeugschein (bei Zulassung innerhalb des Kreises Lippe) - es darf bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen worden sein
Informationen zur Änderung Ihres KfZ-Scheins bei Umzug - ggf. Einverständniserklärung der Eltern für die Anmeldung minderjähriger Kinder
- ggf. An-, Ab-, Ummeldebogen mit Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Lemgo
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
- ggf. 11,10 € für die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein
(Kartenzahlung bevorzugt)
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/ Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo