Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Willkommen in Höxter!
Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Höxter ziehen, melden Sie dies über den Zuzug.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerservice der Stadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit Ihren Zuzug voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.
Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass, ggf. Kinderreisepässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie im Bürgerservice vornehmen lassen.
Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre
Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigten aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einvernehmenserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Für Personen für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
32 Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-3232
Fax: 05271 963-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Formulare
Hinweise für Höxter
Anmeldeformular; Merkblatt zur Anmeldung; Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Höxter
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
§ 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Höxter
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Höxter
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Höxter
Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel !
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Höxter