Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen

    Willkommen in Höxter!

    Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Höxter ziehen, melden Sie dies über den Zuzug.

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

    Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerservice der Stadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet.

    Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

    Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit Ihren Zuzug voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.

    Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass, ggf. Kinderreisepässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie im Bürgerservice vornehmen lassen.

    Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre

    Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigten aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einvernehmenserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

    Für Personen für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0984c4e1a2d0a9d499a723873a5d0255

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Wohnungsgeberbescheinigung. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
    • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis)
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
    • Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

    Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Formulare

    Hinweise für Höxter

    Anmeldeformular; Merkblatt zur Anmeldung; Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Höxter

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Hinweise für Höxter

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Höxter

    Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel !

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Höxter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de