Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Für das Anmelden in Ihrer neuen Kommunen müssen Sie noch persönlich ins Bürgerbüro kommen. Vor Ort wird unter anderem die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe". Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).
Hinweise
- Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Ihrer neuen Kommune anmelden.
- Beachten Sie die Rubrik "Unterlagen", damit Sie für Ihren Termin alles dabei haben.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bringen sie folgende Unterlagen zu ihrem Termin mit:
-
Ausweispapiere aller zugezogenen Personen (Personalausweis und falls vorhanden Reisepass),
-
eine Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietwohnungen bekommen Sie diese von Ihrem Vermieter, siehe Downloads),
-
das Familienstammbuch, bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
- Vollmacht jeder volljährigen Person, die nicht bei der Anmeldung dabei ist und
- bei minderjährigen Kindern ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Einen Vordruck für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der rechten Seite.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Anmeldung, Abmeldung
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Hauptwohung und Mitwirkungspflichten
- §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten
- § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Spenge
- Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug in Ihrer Kommune anmelden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
- Fahrzeugummeldungen und Änderungen der KFZ-Scheine erfolgen beim Straßenverkehramt Kirchlengern, Elsestraße 225, 32278 Kirchlengern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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