Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Neu zugezogen? Herzlich Willkommen!
Wir helfen Ihnen gerne, die ersten bürokratischen Hürden zu überwinden. Sie werden sehen, gut vorbereitet ist das gar nicht so schwer.
Für Ihre Anmeldung müssen Sie zurzeit noch persönlich erscheinen. Bei Ehepaaren oder Familien ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint.
Mitzubringen sind:
- Ausweispapiere aller zugezogenen Personen
- das Familienstammbuch oder bei Minderjährigen die Geburtsurkunden.
- Wohnungsgeberbestätigung, siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"
Wenn Sie in einer Lebensgemeinschaft leben, kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Die andere Person muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift der zweiten Person ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und der gültige Personalausweis erforderlich.
Es gilt die Anmeldefrist von zwei Wochen nach Zuzug. Bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung ist außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich.
Kfz-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit ebenfalls umgeschrieben werden. Bei Zuzügen aus einem anderen Kreis oder einer anderen Großstadt kann die Änderung nur über das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford (Standort Kirchlengern) erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Sie benötigen:
-
Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass
-
die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG), siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"
-
bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Löhne
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
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