Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Anmeldung ist vorzunehmen, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Rheda-Wiedenbrück ziehen. Wenn Sie erstmalig aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Clearingstelle https://www.rheda-wiedenbrueck.de/leben-in-rheda-wiedenbrueck/gesellschaft-soziales/integration/clearingstelle/ oder unter der 05242 963-218.

    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnort erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_14c4732a4416151200746983f7628e7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
    • Bei Neuzuzügen von Ehepaaren oder Familien das Familienbuch (Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder)
    • Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie beziehen eine Wohnung in Rheda-Wiedenbrück

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter mit einer Vollmacht- und allen oben angeführten Unterlagen vornehmen.

    Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro die Schaltfläche "Termin buchen" unter dem Punkt "Dienste"

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die nach dem Bundesmeldegesetz für die Anmeldung vorgesehene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzugsdatum.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    sofort bei Vorsprache

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de