Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Sie ziehen nach Gütersloh?
Wenn Sie in Gütersloh eine Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:
- Wohnungsgeberbescheinigung (Download siehe rechts)
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis bzw. Kinderreisepass der zuziehenden Person(en);
- bei einem anzumeldenden Kind die Geburtsurkunde des Kindes.
- bei persönlicher Anmeldung ist ein vorher ausgefüllter Anmeldevordruck nicht mehr zwingend erforderlich. Er steht jedoch als Download zur Verfügung (s.r.).
- Falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Gemeinde/Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen, benötigen wir Ihren Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressenänderung.
- bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (Download siehe rechts)
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung die Inhalte des Beiblatts, Merkblatts zur Anmeldung sowie des Merkblatts zur Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich erfolgen oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreters.
Bei Bevollmächtigung denken Sie bitte daran, der bevollmächtigten Person die Vollmacht und die o. g. Dokumente mitzugeben.
Bei zuziehenden Familien genügt die Vorsprache eines Ehepartners. Volljährige Kinder müssen selbst zur Anmeldung kommen oder eine Vollmacht ausstellen.
Auf der folgenden Seite finden Sie ein paar hilfreiche Tipps für ihren Umzug >>>
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh