Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Emsdetten?

    Innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist an-, ab- oder umzumelden. Wenn dies versäumt wird, kann vom Bürgerbüro ein Bußgeld verhängt werden.

    Ein Formular für die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro ausfüllen lassen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss die Formulare jedoch persönlich im Bürgerbüro abgeben, damit auch die Anschrift im Personalausweis geändert wird. Sie müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie das entsprechende Merkblatt gelesen haben. Dieses können Sie ebenfalls ausdrucken lassen. Bitte lesen Sie es sehr aufmerksam!

    Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten:
    Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters mittels der als Anlage beigefügten Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen und dem Mieter diese zur Vorlage im Bürgerbüro mitzugeben. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
    Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!! Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie rechts auf dieser Seite.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2200f0c5e9b04d243cd9491ae8d30961

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02572 922-617

    E-Mail: buergerbuero@emsdetten.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    • Personalausweise
    • Reisepass (sofern vorhanden)
    • Kinderausweise (sofern vorhanden) bzw. Geburtsurkunden
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Emsdetten

    2 Wochen nach Umzug

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Emsdetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de