Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Die Verpflichtung zur Anmeldung bzw. Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Einzug in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich bzw. erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

    Meldepflichtig sind alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen.

    Nicht meldepflichtig sind:

    • Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als sechs Monate eine Wohnung innerhalb von Baesweiler beziehen;
    • Personen, die im Ausland wohnen und sich zu Besuchszwecken nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.

    Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen.

    Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

    Personen, die selbst genutztes Wohneigentum beziehen, können die Bestätigung selber ausfüllen. Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.

    Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
    Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

    Für die Ummeldung einer Wohnung innerhalb von Baesweiler gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland.

    Hinweis

    Neubürgerinnen und Neubürger erhalten eine sog. Neubürgertasche mit Informationsmaterial.

    Voraussetzungen

    Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Baesweiler

    Benötigte Unterlagen & Antragstellung

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen (in deutscher Sprache, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt) zur Anmeldung mit:

    • alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass einschl. Aufenthaltstitel) aller Meldepflichtigen
    • eine Geburtsurkunde, falls ein Ausweis nicht vorhanden ist,
    • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
    • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
    • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
    • bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

    Können einzelne Meldepflichtige persönlich nicht erscheinen, füllen diese einen Meldeschein aus und lassen diesen von einer bevollmächtigten Person oder bei Anmeldung von Familien durch eine weitere meldepflichtige Person (z.B. Ehegatte) im Bürgerbüro vorlegen.

    Die Vollmacht zur Übergabe von Meldescheinen ist nur dann auszufüllen, wenn Sie einen Meldeschein übergeben sollen und die Person nicht zu Ihrer Familie gehört (z.B. Freund / Freundin, Verlobte/r)

    Grundsätzlich ist für jede Person, die nicht persönlich im Bürgerbüro erscheint, ein eigener Meldeschein auszufüllen. Familien (Mutter, Vater, Kinder) können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Dieser muss von einer meldepflichtigen Person unterschrieben werden.

    Besonderheiten bei Zuzug aus dem Ausland

    Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch - falls vorhanden -  die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cefa1958dbbf215d8a1ccb4032535ba0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de