Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder zur sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen beantragen
Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Für Baudenkmäler können Eigentümer*innen Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.
Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Erläuterung der Baumaßnahme oder Baumaßnahmen
Umfassende Darstellung der Arbeiten einschließlich Fotos - Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
- Zusammenstellung der Originalrechnungen
Nach Gewerken sortiert mit Angabe der beauftragten Firma oder Firmen, der erbrachten Leistungen, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag - Gegebenenfalls erhaltener öffentlicher Zuschuss
Mit Angabe des Auszahlungsdatums und der Höhe des Zuschusses - Schriftliche Vollmacht
Im Falle einer Vertretung
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Bescheinigung erhalten Sie nur für erforderliche Maßnahmen an einem Baudenkmal oder Gebäude innerhalb eines Denkmalbereiches oder geschützten Gesamtanlage.
Maßnahmen können zum Beispiel erforderlich sein, um
- das Baudenkmal zu erhalten (insbesondere die Substanz),
- die sinnvolle Nutzung sicherzustellen (zum Beispiel durch Heizungsanlagen oder Toiletten),
- besondere denkmalbedingte Pflege und Unterhaltung zur ermöglichen (zum Beispiel restauratorische Wartung) oder
- das äußere Erscheinungsbild des Denkmalbereichs/einer Gesamtanlage, in dem/der sich das Gebäude befindet, zu erhalten.
Dabei sind nur solche Maßnahmen bescheinigungsfähig, die der Eigentümer mit der Bescheinigungsbehörde vor Beginn der Maßnahme schriftlich abgestimmt hat. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die Bescheinigungsbehörde kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, einer Baugenehmigung oder als spezielle Abstimmung dokumentiert erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
- Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen. Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend die Voraussetzungen.
Um frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu erhalten, können Sie zusätzlich bei der Bescheinigungsbehörde eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung beantragen. Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet. Bei berechtigten Interesse können Sie jedoch mit dieser Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.
Fristen
Hinweise für Köln
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung entstehen Gebühren zwischen 20 und 100 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 03.08.2023