Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Zuständig ist in allen Fällen - auch bei Umzügen innerhalb des Kreisgebietes - das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübecke. In den Bürgerämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden können Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren nicht vorgenommen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
Formulare
-
Written form required: Yes
-
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The completion of a registration certificate Part II or its first issue by the registration authority is only permitted on presentation of
1. the certificate of conformity,
2. the data confirmation or
3. the certificate of individual approval of the vehicle.
4. proof of authorization to dispose of the vehicle: in the case of a new vehicle, this is e.g. the purchase contract, in the case of a used vehicle it would be the previous registration certificate Part II.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Fristen
before using the vehicle on public roads
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Stemwede
Kosten
Hinweise für Stemwede
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Die Dienstleistung wird sowohl in den Zulassungsstellen in Minden oder Lübbecke als auch im Bürger-Service im Kreishaus in Minden, Portastraße 13, erbracht.
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Seit dem 1. Oktober 2005 werden die nach EU-Richtlinien gestalteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgegeben.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ersetzt den Fahrzeugschein. Sie sind verpflichtet, diese während der Fahrt mitzuführen und sie - etwa im Rahmen einer polizeilichen Fahrzeugkontrolle - vorzuzeigen. Bei Verlust ist unverzüglich eine neue ZB I beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) zu beantragen.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) folgt dem Fahrzeugbrief. Sie dient als Eigentumsnachweis des Fahrzeugs, wobei der Eigentümer nicht zwingend auch der Fahrzeughalter sein muss. Sie sollten sie sicher aufbewahren und keinesfalls im Fahrzeug mitführen.
Die alten Fahrzeugpapiere behalten grundsätzlich Ihre Gültigkeit. Bei Neuanmeldungen oder Wiederzulassungen werden durch das Straßenverkerkehrsamt jedoch nur noch die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Wenn Sie ein - vor Oktober 2015 - zugelassenes Fahrzeug ummelden, ein Halterwechsel stattfindet oder technische Änderungen in den Kfz-Papieren vermerkt werden müssen, werden die alten gegen die neuen Zulassungsdokumente getauscht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Stemwede