Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Sie haben die Möglichkeit das Fahrzeug über das IKFz-Portal online oder persönlich beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
- Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
- Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.
Formulare
-
Written form required: Yes
-
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The completion of a registration certificate Part II or its first issue by the registration authority is only permitted on presentation of
1. the certificate of conformity,
2. the data confirmation or
3. the certificate of individual approval of the vehicle.
4. proof of authorization to dispose of the vehicle: in the case of a new vehicle, this is e.g. the purchase contract, in the case of a used vehicle it would be the previous registration certificate Part II.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Fristen
before using the vehicle on public roads
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
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