Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Erklärung kann nur von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter persönlich bzw. von der Person, die das Dokument nachweislich verloren hat (Eigentumsnachweis bis zum letzten eingetragenen Halter erforderlich) gebührenpflichtig vor einem Notar oder in einer Zulassungsstelle des Kreises Kleve abgegeben werden.
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgehändigt, wenn das verlorene Dokument im Verkehrsblatt für ungültig erklärt wurde. Dieser Vorgang (die Aufbietung) dauert ca. 3 Wochen.
Erst nach Ausstellung der Ersatzdokumente kann das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden.
Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
-
Written form required: Yes
-
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The completion of a registration certificate Part II or its first issue by the registration authority is only permitted on presentation of
1. the certificate of conformity,
2. the data confirmation or
3. the certificate of individual approval of the vehicle.
4. proof of authorization to dispose of the vehicle: in the case of a new vehicle, this is e.g. the purchase contract, in the case of a used vehicle it would be the previous registration certificate Part II.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Fristen
before using the vehicle on public roads
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
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