Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung

    Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

    Hinweise für Kleve

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt  Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus.

    Eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Erklärung kann nur von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter persönlich bzw. von der Person, die das Dokument nachweislich verloren hat (Eigentumsnachweis bis zum letzten eingetragenen Halter erforderlich) gebührenpflichtig vor einem Notar oder in einer Zulassungsstelle des Kreises Kleve abgegeben werden.

    Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgehändigt, wenn das verlorene Dokument im Verkehrsblatt für ungültig erklärt wurde. Dieser Vorgang (die Aufbietung) dauert ca. 3 Wochen.
    Erst nach Ausstellung der Ersatzdokumente kann das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden.

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    Version

    Technisch geändert am 07.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief) Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

    1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

    2. der Datenbestätigung oder

    3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

    4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

    Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Ersatzfahrzeugbrief) 60,30 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de