Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Hinweise für Kleve
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) stellt Ihnen die Zulassungsbehörde auf Antrag ein Ersatzdokument aus.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Erklärung kann nur von der Fahrzeughalterin bzw. vom Fahrzeughalter persönlich bzw. von der Person, die das Dokument nachweislich verloren hat (Eigentumsnachweis bis zum letzten eingetragenen Halter erforderlich) gebührenpflichtig vor einem Notar oder in einer Zulassungsstelle des Kreises Kleve abgegeben werden.
Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgehändigt, wenn das verlorene Dokument im Verkehrsblatt für ungültig erklärt wurde. Dieser Vorgang (die Aufbietung) dauert ca. 3 Wochen.
Erst nach Ausstellung der Ersatzdokumente kann das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen werden.
Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
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-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage
1. der Übereinstimmungsbescheinigung,
2. der Datenbestätigung oder
3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.
4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.
Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.
Fristen
Hinweise für Kleve
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
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