Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem PartnerOnline erledigen

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der grundsätzlich beide Verlobten erscheinen sollten und einige wichtige Unterlagen (siehe Details) mitbringen müssen. Ansonsten kann der andere Partner bevollmächtigt werden. Sie wird von einem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann an jedem Ort der Bundesrepublik stattfinden.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, einen Termin zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch ein "Ehehindernis" entgegensteht.

    Sie sollten sich frühzeitig anmelden, um Ihren Wunschtermin zu erhalten. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von sechs Monaten heiraten. Sollte es Ihnen nicht auf einen Wunschtermin ankommen, gibt es auch kurzfristig freie Termine.

    Die Eheschließung ist von Dienstag bis Freitag an verschiedenen Orten zu feststehenden Terminen innerhalb von Herne möglich, und zwar

    • im Rathaus Herne
    • im Rathaus Wanne ( hier sind zur Zeit keine Trauungen möglich )
    • im Schloss Strünkede (Aufgrund der zahlreichen Veranstaltungen im Schloss Strünkede kann es im Schlosshof zu Aufbaumaßnahmen kommen, die mit   Lärmbelästigungen verbunden sein können. Reparatur- oder Baumaßnahmen sind nicht auszuschließen und auch kurzfristig möglich.)
    • im Parkhotel Herne (Trauungen in regelmäßigen Abständen am Freitag und Samstag).

    Einmal im Monat werden Eheschließungstermine am Samstag im Herner Rathaus angeboten, zumeist am 2. Samstag.

    Die Kosten für eine Eheschließung lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, zum Beispiel wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob eine Namenserklärung abgegeben wird. Nähere Informationen zu den Kosten erhalten Sie auf dieser Seite im Abschnitt "Kosten/Gebühren". 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6e3731b2ea892a1acd3d7ce2f2e0cf9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/3.1 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1634

    Fax: 02323 16-12339227

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung

    Wenn ...

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind
    • Niemand bereits verheiratet war
    • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Herne haben und in Herne geboren sind

    ..., dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Herne ist, eine erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als zwei Wochen sein
    2. Wenn Sie nicht in Herne geboren sind eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters mit Hinweisen (wenn Sie im Inland geboren sind) oder wenn Sie im Ausland geboren sind eine Geburtsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
    3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
      einen Nachweis der letzten Eheschließung mit aktueller Namensführung (Eheurkunde) und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges  Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).

    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Herne aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Register zurück; ist die geforderte Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • jemand besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • jemand ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • jemand ist adoptiert
    • jemand hat mehrere Vorehen
    • jemand ist im Ausland geschieden worden

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Die Gebühren im Einzelnen:

    Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 50 €.

    Wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind 75 €.

    Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch 14 €.

    Heiratsurkunde (erstes Exemplar) 14 €, weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte.

    Für Eheschließungen im Schloss Strünkede fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 165 € an; Eheschließungen an Samstagen im Herner Rathaus schlagen mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von 165 € zu Buche.

    Für Eheschließungen im Parkhotel entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 120 €. Die Kosten für die Miete des Trauzimmers können beim Parkhotel erfragt werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de