Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem PartnerOnline erledigen

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Sie möchten heiraten!

    Was ist vor der Eheschließung zu tun?

    Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

    Wohnen beide Verlobte nicht in Baesweiler, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Baesweiler heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Baesweiler weiterleiten.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Eheschließungstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen. Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich möglich.

    Bitte lesen Sie hierzu auch " Heiraten in Baesweiler".

    Benötigte Unterlagen

    Gültige Personalausweise bzw. Reisepässe, erweiterte Meldebescheinigungen sowie beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern reichen aus, wenn

    • beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Baesweiler ihren Hauptwohnsitz haben,
    • kinderlos sind,
    • keiner der Verlobten bereits verheiratet war.

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich beim Standesamt.

    Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Köln erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig. Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich. Auch telefonische Auskünfte sind aufgrund der Vielseitigkeit nicht möglich.

    Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.

    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a8cd09e69f563f26a993978302e13382

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-177

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Folgende Gebühren sind zu entrichten: 

    • Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht 40,00 €
    • Prüfung der Ehevoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung 66,00 €
    • Vornahme der Eheschließung als unzuständiges Standesamt 40,00 €
    • Vornahme der Eheschließung an Samstagen 66,00 €
    • Eheurkunde 10,00 € und jede weitere, gleichzeitig angeforderte Ausfertigung der Eheurkunde 5,00 €
    • Im Einzelfall Verwaltungsgebühren für zusätzliche Erklärungen usw.
    • Kosten für ein Stammbuch (falls erwünscht)

    Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de