Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Eintragung

    Ausbildungsvertrag eintragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel

    • Industrie- und Handelskammer,
    • Handwerkskammer,
    • weitere Berufskammern.

    Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Dieses Verzeichnis führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.

    • Namen und Anschriften der Vertragspartner
    • Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
    • Beginn und Dauer der Ausbildung
    • Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
    • Ort der Ausbildung
    • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
    • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
    • Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
    • Dauer des Urlaubs
    • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
    • Sonstige Vereinbarungen
    • Unterschriften aller Vertragspartner

    Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.

    Wenn Sie Auszubildende beschäftigen, müssen Sie die Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen. Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Das sind zum Beispiel

    • Industrie- und Handelskammer,
    • Handwerkskammer,
    • weitere Berufskammern.

    Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Horst 29

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02515070

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: zaekwl@zahnaerzte-wl.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02519290

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: posteingang@aekwl.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Berufsausbildungsvertrag
    • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung von Ihnen als ausbildende Person 
      • Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
        • Ärzten,
        • Zahnärzten
    • Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Ausfertigung der Vertragsniederschrift bzw. Kopie
    • Eine vollständige sachliche und zeitliche Gliederung entsprechend der Ausbildungsordnung
    • Bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse)
    • Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
    • Berufsausbildungsvertrag
    • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung von Ihnen als ausbildende Person 
      • Das ist nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
        • Ärzten,
        • Zahnärzten
    • Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Formulare: Antrag auf Eintragung
    • Online-Verfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützet Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
    • Sie als ausbildende Person sind persönlich und fachlich geeignet und Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
    • Für minderjährige Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.
    • Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.
    • Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.
    • Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
    • Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung
    • Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
    • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
    • Sie als ausbildende Person sind persönlich und fachlich geeignet und Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
    • Für minderjährige Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Nach Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden reichen Sie als ausbildende Person einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen geprüft. Die zuständige Stelle prüft auch die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung.

    Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert

    • bei Rückfragen,
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • oder zur Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.

    • Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
    • Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
    • Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen

    Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.

    Nach Vertragsabschluss mit dem Auszubildenden reichen Sie als ausbildende Person einen Antrag auf Eintragung bei der regional zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen geprüft. Die zuständige Stelle prüft auch die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung.

    Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert

    • bei Rückfragen,
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • oder zur Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sie müssen den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags melden. Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.

    Der Berufsausbildungsvertrag muss unverzüglich nach Abschluss des Vertrags gemeldet werden, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

    Sie müssen den Berufsausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags melden. Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Bei vollständig vorliegenden Unterlagen bekommen die Vertragspartner innerhalb von vier Wochen eine Eintragungsbestätigung.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    The fee for entry in the register is paid by the training employer, not the trainee.

    The fee amount for entry is governed by the fee regulations of the competent authority for the region.

    Die Eintragung ist für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig, nicht für den Auszubildenden. Die Eintragungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

    The fee for entry in the register is paid by the training employer, not the trainee.

    The fee amount for entry is governed by the fee regulations of the competent authority for the region.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    The procedure is carried out in German only.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt   am 17.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de