Einbürgerung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Einbürgerung bei Ihrem Melde-, Bürger- oder Standesamt in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Der Kreis Minden-Lübbecke als Einbürgerungsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag. Dabei wird zwischen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung unterschieden.
Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtlichen Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.
Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-21621
Fax: 0571 807-31621
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Antragsvordrucke sind im Bürgerbüro der Stadt Petershagen, bei Frau Franziska Tegtmeier, Tel. 05702/822-214, erhältlich.
Der ausgefüllte Einbürgerungsantrag kann im Bürgerbüro der Stadt Petershagen nach Terminvereinbarung mit den nachstehenden Unterlagen eingereicht werden.
Mitzubringen sind in der Regel
- der ausgefüllte Antragsvordruck
- der Heimatpass,
- Geburts- oder Abstammungsurkunde,
- Abschrift des Familienbuches,
- Verdienstabrechnung,
- Lebenslauf,
- Kopie der Gewerbeanmeldung und Kranken- und Rentenversicherungsnachweise (bei Selbständigen),
- Zeugnisse und
- Bescheinigungen über Sprachkurse.
Weitere Unterlagen können im Einzelfall nachgefordert werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede Person 255,00 €; bei mit einzubürgernden minderjährigen Kindern 51,00 € pro Kind.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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