Einbürgerung

    Einbürgerung

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Wenn Sie eingebürgert werden möchten, müssen Sie dies beantragen.

    Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können mit Ihnen zusammen eingebürgert werden. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen. Für die Ehegatten reicht es aus, wenn diese sich seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die Ehe seit zwei Jahren besteht. Bei Kindern kann auch eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen.

    Wenn Sie eine Einbürgerung beantragen möchten, berät Sie die Einbürgerungsbehörde gerne. Die jeweiligen Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro in Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise im Standesamt der Stadt Bünde.

    Sie können die Einbürgerung online oder vor Ort durchführen:

    • Online-Einbürgerung - Anfahrt und Wartezeit sparen!
    • Offline-Umschreibung (vor Ort in der Ausländerbehörde in Herford)

    Einbürgerungen können mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung" oder bitten telefonisch um einen Termin.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9fe760e4993e41e3b2361118f45591a6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Online-Einbürgerung

    Offline-Einbürgerung (vor Ort in der Ausländerbehörde in Herford)

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Für das Einbürgerungsverfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.

    Die Gebühr beträgt zurzeit:

    1. für volljährige Antragsteller*innen je 255 €,
    2. für Antragsteller*innen die das 16. Lebensjahr erreicht haben, wenn der Antrag ohne die Eltern gestellt wird, je 255 €,
    3. für miteinzubürgernde minderjährige Kinder je 51 €.

    Bei der Antragsabgabe ist ein Gebührenvorschuss in Höhe von 191,00 € bzw. 38,00 € je miteinzubürgerndes Kind zu leisten. Auch bei einer Ablehnung des Antrags wird die Gebühr fällig. Bei Einbürgerung ist der Restbetrag in Höhe von 64,00 € bzw. 13,00 € je miteinzubürgerndes Kind fällig. Bei freiwilliger Rücknahme des Antrags, kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de