Einbürgerung
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde planen Sie ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger/in.
Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie ab Ihrem 16. Geburtstag die Möglichkeit einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Zuständig für die Bearbeitung ist das Ausländeramt der StädteRegion Aachen.
Nähere Information sowie den entsprechenden Online Antrag finden Sie auf der Homepage der StädteRegion Aachen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Antragsformular mit den Hinweisen zum Einbürgerungsantrag persönlich an der Rathaus-Infothek abzuholen oder die jeweiligen pdf abzurufen. Den vollständig ausgefüllten nicht unterschriebenen Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen nach vorheriger online Terminvereinbarung, persönlich im Bürgerbüro zur Weiterleitung an die StädteRegion Aachen abzugeben. Die Unterschrift muss im Bürgerbüro beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro nicht die beratende Funktion des Ausländeramtes übernehmen darf.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Welche Unterlagen mitgebracht werden müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Einbürgerungsantrag.
Alle Unterlagen sind im Original und Fotokopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich beeidigten und bei deutschen Gerichten anerkannten Dolmetscher vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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