Einbürgerung
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. über
- Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
Staatsangehörigkeit beantragen
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- keine erheblichen Vorstrafen
- ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.
Antragstellung
Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
- Einkommensnachweis
- soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
- Lebenslauf
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 25,00 € Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 € für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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