Einbürgerung

    Einbürgerung

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Beim Standesamt Goch können die notwendigen Vordrucke und Informationsblätter zum Thema "Einbürgerung" abgeholt werden.

    Für die Antragsentgegennahme und - bearbeitung ist die Kreisverwaltung Kleve als Einbürgerungsbehörde zuständig.

    Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_479ff517ee45ee9f8f22d3e25cd2aff7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und erfüllen die Voraussetzungen aus § 8 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Goch

    Sie müssen im Besitz eines Passes sein, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de