Einbürgerung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Beim Standesamt Goch können die notwendigen Vordrucke und Informationsblätter zum Thema "Einbürgerung" abgeholt werden.
Für die Antragsentgegennahme und - bearbeitung ist die Kreisverwaltung Kleve als Einbürgerungsbehörde zuständig.
Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und erfüllen die Voraussetzungen aus § 8 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Sie müssen im Besitz eines Passes sein, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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