Einbürgerung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Gerne informieren wir Sie hier dazu, wie eine Einbürgerung abläuft und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Sie können ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben. Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter - im Regelfall beide Elternteile - den Antrag stellen.
Voraussetzungen
Im Regelfall erfolgt eine Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Diese setzt folgendes voraus:
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. als EU-Bürger oder mit einer Niederlassungserlaubnis) oder eine Aufenthaltserlaubnis
WICHTIG: Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 oder § 104c sind, ist eine Einbürgerung nicht möglich. - Sie haben seit fünf Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten
Hiervon ausgenommen sind Sie, wenn
1. Sie bis zum 30.06.1974 in die BRD bzw. bis zum 13.06.1990 in die DDR als sog. "Gastarbeiter" eingereist sind und die Inanspruchnahme der obengenannten Sozialleistungen nicht zu vertreten haben oder
2. Sie Ehegatte der Person unter 1. sind und dieser im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind oder
3. Sie derzeit in Vollzeit erwerbstätig sind und dies in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate waren oder
4. Sie mit der Person zu 3. als Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und einem minderjährigen Kind in einer familiären Lebensgemeinschaft leben
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. Das entspricht dem Sprachniveau B1
- Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der BRD und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskriegs
Neben der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und die Einbürgerung nach § 9 StAG für Ehegatten von deutschen Staatsbürgern. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Beratungsgespräch.
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Ansprechpartner
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333
E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von der individuellen Situation der Antragstellerin und des Antragstellers abhängt, stehen wir Ihnen in einem umfassenden Beratungsgespräch (telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz), in welchem wir Sie individuell und ausführlich zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Anlauf des Einbürgerungsverfahrens beraten, zur Verfügung. Danach erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen.
- Wir raten Ihnen dringend vor der Antragstellung trotz längerer Wartezeit ein Beratungsgespräch wahrzunehmen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erwachsene: 255,00€
Zahlungsziel:
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, wird die gesamte Bearbeitungsgebühr sofort fällig . - miteinzubürgernde minderjährige Kinder: 51,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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