Behinderung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Der Antrag kann auch online im Portal ELSA - ELektronischen Schwerbehinden-Antrag - gestellt werden.
Ferner erhalten Betroffene im Portal Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben, § 64 Abs. 1 SGB X
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Seit dem 01.01.2008 gehört es zu den Aufgaben des Kreises Euskirchen festzustellen, ob eine Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat (GdB). Dieser Vorgang heißt Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.
Die Mitarbeiter sind während der Servicezeiten und nach Terminvereinbarung für Sie erreichbar. Die Büros sind über den Eingang des Gebäudeteils C barrierefrei erreichbar.
Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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