Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Hinweise für Lippstadt
Beschreibung
Hinweise für Lippstadt
Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sie benötigen zur Antragstellungeinen gültigen Personalausweis oder Reisepassden Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)ggf. Ihren bisherigen BewohnerparkausweisNutzungsnachweis/ Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bewohnerparkausweis - Antrag auf Bewohnerparkausweis nach § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrsordnung Bewohnerparkausweis - Nutzungsüberlassungserklärung Bewohnerparkzonen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe