Bewohnerparkausweis
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Aufgrund der Verkehrssituation wurden in bestimmten Bereichen der Stadt Bad Oeynhausen Bewohnerparkzonen eingerichtet. In diesen ist - außer auf den gekennzeichneten Besucherparkplätzen - das Parken nur für Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen gestattet.
Bewohner sind nur die Personen, die im betroffenen Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das Fahrzeug, für das ein Bewohnerparkausweis erteilt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich von diesem dauernd genutzt werden.
Zur Bewohnerparkzone in Bad Oeynhausen gehören folgende Straßen:
- Am Osterbach
- Brunnenstraße (Hausnummer 4, 6, 8)
- Dr.-Braun-Straße
- Dr.-Wüstenfeld-Straße, Eduard-Sabirowsky-Straße
- Elisabethstraße( zwischen Hermannstraße und Brunnenstraße)
- Herforder Straße (Hausnummer 1 - 39 sowie 2 - 54)
- Hermannstraße
- Hindenburgstraße
- Kaiser-Wilhelm-Platz
- Dr.-Hopmann-Straße
- Luisenstraße
- Marienstraße
- Schützenstraße (Hausnummer 1 und 3)
- Walderseestraße
- Westkorso
- Weststraße
- Wiesenstraße
- Wilhelmstraße
- Zeppelinstraße.
Der Bewohnerparkausweis ist jeweils bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Bitte bis zum 15.12. des laufenden Jahres neue Anträge für das Folgejahr einreichen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Oeynhausen
- Ausgefültes Antragsformular
- Personalausweis und Fahrzeugschein
- ggf. alten Parkausweis bei Verlängerung der Erlaubnis
- ggf. Nachweis des Kfz-Halters über Nutzung des Kfzs durch den Antragsteller
Formulare
Hinweise für Bad Oeynhausen
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Oeynhausen
Fristen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Oeynhausen
Kosten
Hinweise für Bad Oeynhausen
- 30 € pro Kalenderjahr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe