Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Aufgrund der Verkehrssituation wurden in bestimmten Bereichen der Stadt Bad Oeynhausen Bewohnerparkzonen eingerichtet. In diesen ist - außer auf den gekennzeichneten Besucherparkplätzen - das Parken nur für Bewohner mit entsprechenden Parkausweisen gestattet.

    Bewohner sind nur die Personen, die im betroffenen Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Das Fahrzeug, für das ein Bewohnerparkausweis erteilt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich von diesem dauernd genutzt werden.

    Zur Bewohnerparkzone in Bad Oeynhausen gehören folgende Straßen:

    • Am Osterbach
    • Brunnenstraße (Hausnummer 4, 6, 8) 
    • Dr.-Braun-Straße
    • Dr.-Wüstenfeld-Straße, Eduard-Sabirowsky-Straße
    • Elisabethstraße( zwischen Hermannstraße und Brunnenstraße)
    • Herforder Straße (Hausnummer 1 - 39 sowie 2 - 54)
    • Hermannstraße
    • Hindenburgstraße
    • Kaiser-Wilhelm-Platz
    • Dr.-Hopmann-Straße
    • Luisenstraße
    • Marienstraße
    • Schützenstraße (Hausnummer 1 und 3)
    • Walderseestraße
    • Westkorso
    • Weststraße
    • Wiesenstraße
    • Wilhelmstraße
    • Zeppelinstraße.

    Der Bewohnerparkausweis ist jeweils bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
    Bitte bis zum 15.12. des laufenden Jahres neue Anträge für das Folgejahr einreichen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bf06624da21c53cf551b7f5a8b12a6c2

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    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Ausgefültes Antragsformular
    • Personalausweis und Fahrzeugschein
    • ggf. alten Parkausweis bei Verlängerung der Erlaubnis
    • ggf. Nachweis des Kfz-Halters über Nutzung des Kfzs durch den Antragsteller

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • 30 € pro Kalenderjahr

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de