Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Bei der Stadt Düren können Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen.
    Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Onlineantrag: 
    • Schreibweise Ihres Namens wie in Ihrem Ausweis / Auch zweiten Vornamen angeben.
    • Daten auf Richtigkeit prüfen (keine Tippfehler) 
    • Wenn Dokumente hochgeladen werden müssen: Die Dateien müssen klein sein (kleiner als 2 MB
    Bewohnerparkzonen

    In der Stadt Düren sind dreizehn Bewohnerparkzonen eingerichtet (A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L und N).

    Ob Ihr Wohnort ebenfalls in einer Bewohnerparkzone liegt, können Sie über unsere interaktive Karte nachschauen.

                             

    Bitte beachten Sie, dass Privatstraßen nicht für das Bewohnerparken herangezogen werden. Sollten Sie Rückfragen haben, warum Ihre Straße oder Ihre Hausnummer nicht zu Bewohnerparkzone gehört, können Sie sich gerne das Amt für Tiefbau und Grünflächen als Straßenverkehrsbehörde (svb66@dueren.de) wenden.

    Sollten Sie Rückfragen dazu haben, wie Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen können, wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro (buergerbuero@dueren.de) oder rufen Sie an (25-2000).

    Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge auf eine/n Bewohner/in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen) kann ein Eintrag mit bis zu vier Kennzeichen in den Parkausweis erfolgen. Hierbei ist die Antragsstellung vor Ort erforderlich (online nicht möglich), da der Bewohnerparkausweis mit einem Hologramm versehen wird. Sie können immer nur mit einem der dort aufgeführten Kennzeichen/Fahrzeug parken.

    Der Bewohnerparkausweis wird für sechs Monate bis zu zwei Jahre (ab Antragsdatum) durch das Bürgerbüro ausgestellt. Alle Bewohnerparkausweise werden mit dem QR-Code versehen, um Fälschungen oder Kopien zu erkennen.

    Sie können gegen eine Gebühr von zwei Euro eine Haftfolientasche im Bürgerbüro erwerben. Der Bewohnerparkausweis lässt sich so deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5e7e2babebfabc5f98f0e0badd3d3e89

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2000

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düren

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsdauer  

     6 Monaten      Gebühr: 15,40 Euro
    12 Monaten     Gebühr: 30,70 Euro
    24 Monaten     Gebühr: 61,40 Euro

    Die Änderung eines gültigen Ausweises  (z.B. Adresse, Kennzeichen, Name) kostet 6,00 Euro und ist durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro vorzunehmen. 

    Bei Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Wegzug in eine andere Gemeinde/Stadt, Wegfall des Fahrzeugs, u.Ä.) erfolgt keine Gebührenerstattung.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Wie kommt es zu Bewohnerparkzonen?

    Manchmal wird der Wunsch zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone über einen Antrag eines/r Anwohner/in an den Bürgerausschuss herangetragen und in die politische Beratung gegeben oder die Politik richtet direkt ein entsprechendes Anliegen an die Beratungsorgane.

    Das Amt für Tiefbau und Grünflächen prüft diese Anliegen und erstellt eine Vorlage als Beratungsgrundlage. Letztlich beschließt der Rat der Stadt Düren, ob in einem Gebiet, Bewohnerparkzonen eingerichtet werden. Dieser Beschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass in einem Bereich ein erhöhter Parkdruck besteht und hier eine Möglichkeit für die dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner ein besonderes Parkrecht hergestellt werden muss. Dieses besondere Parkrecht ermöglicht es den Anwohner/innen einen Bewohnerparkausweis für eine bestimmte Dauer gegen Gebühr zu erwerben und dort parken zu dürfen, ohne täglich Parkgebühren oder Höchstparkdauern beachten zu müssen.

    Sobald der Beschluss gefasst wurde, beginnt die Umsetzungsarbeiten. Hierzu gehören die Beschaffung von Schildern und vieles mehr. Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, informiert das Amt für Tiefbau und Grünflächen das Bürgerbüro über die in der Parkzone liegenden Straßenzüge und Hausnummern.

    Das Bürgerbüro schreibt die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner an und informiert über die Möglichkeit zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de