Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Anspruchsberechtigt sind Personen, die in folgenden Bereichen mit Hauptwohnsitz melderechtlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen:

    • Broicher Straße 33 - 81 und 14 - 56
    • Grenzweg 1 - 29 und 2 - 46
    • Jülicher Straße 128 - 184 und 113 - 163

    Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kfz.

    Im Stadtgebiet Alsdorf gibt es folgende Bewohnerparkbereiche:

    1. Grenzweg, zwischen Broicher Straße und Weinstraße
    2. Broicher Straße im Bereich der Hausnummern 35 - 75
    3. Jülicher Straße im Bereich der Hausnummern 140 - 172 und 113 - 155

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e76083998c5fb755c94d2906af652d0

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Antrag (siehe Download)

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    § 46 Absatz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)

    (1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen:

    • 4a. von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
    • 4b. von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de