Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Bewohnern, die in der Innenstadt von Neuss mit Erstwohnsitz gemeldet sind, kann für ein Fahrzeug eine Parkbevorrechtigung für die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze ausgestellt werden.

    Achtung! Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_31e5755c2b0d06297d46cefea6c96877

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bußgeldstelle ruhender Straßenverkehr, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstr. 18

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Bei der Nutzung des Online-Verfahrens

    • Zulassungsbescheinigung
    • bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download)

    Bei persönlicher Vorsprache oder Vorsprache einer beauftragten Person

    • Personalausweis oder Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung
    • Führerschein Klasse 3 bzw. B
    • bei Fremdfahrzeugen zusätzlich Nutzungsüberlassungserklärung (siehe Download)

    Für alle weiteren Fallkonstellationen und insbesondere für die Ausweisänderung nach einem Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel ist der Besuch im Amt für Verkehrsangelegenheiten erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    • Erstwohnsitz in der Innenstadt von Neuss
    • Führerschein mindestens Klasse 3 bzw. B
    • Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter oder eine Nutzungsüberlassungserklärung durch die Halterin bzw. den Halter
    • Eine Verlängerung ist frühestens 30 Tage vor Ablauf des noch gültigen Ausweises möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Bei persönlicher Antragsstellung: nach Möglichkeit sofort
    • Im Online-Portal: Sofort, wenn Antragsteller auch Halter des Fahrzeuges ist.
      In diesem Fall wird der Ausweis zum Selbstausdruck als PDF-Datei unmittelbar im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt.  
    • Im Online-Portal: In den Fällen, in denen eine Nutzungsüberlassungserklärung und eventuell weitere Dokumente erforderlich sind, wird der Parkausweis nach erfolgreicher Prüfung des Vorgangs ebenfalls als PDF-Datei zum Selbstausdruck im Postkorb Ihres Servicekontos abgelegt. Hierzu wird Ihnen per Mail eine Benachrichtigung zugeleitet.

    Kosten

    Hinweise für Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    • rechtliche Grundlage: § 45 StVO

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de