Bewohnerparkausweis

    Bewohnerparkausweis

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner (Gültigkeit 1 Jahr) für den hierfür entsprechend ausgewiesenen Bewohnerparkbereich in Dormagen-Mitte.

    Ein Bewohnerparkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragssteller im ausgewiesenen Bewohnerbereich wohnt und dort amtlich angemeldet ist.

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

    Ausgewiesener Bewohnerbereich: 

    • Am Park
    • Frankenstraße
    • Friedrich-Ebert-Straße (HNr. 25 - 41 und 26 - 34) 
    • Helbüchelstraße (bis einschl. HNr. 30 c)
    • Jussenhovener Straße (HNr. 1 - 5)
    • Langemarkstraße
    • Marktplatz
    • Nettergasse (HNr. 16 - 44 und 33)
    • Ubierstraße
    • Vom-Stein-Straße (HNr. 1-37 a und 2 - 32)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bf6708476bf9d8545399e0de291aff45

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    E-Mail: buergeramt@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel eAT) 
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der*die Fahrzeughalter*in sind
    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

    Ausgewiesener Bewohnerbereich: 

    • Am Park
    • Frankenstraße
    • Friedrich-Ebert-Straße (HNr. 25 - 41 und 26 - 34) 
    • Helbüchelstraße (bis einschl. HNr. 30 c)
    • Jussenhovener Straße (HNr. 1 - 5)
    • Langemarkstraße
    • Marktplatz
    • Nettergasse (HNr. 16 - 44 und 33)
    • Ubierstraße
    • Vom-Stein-Straße (HNr. 1-37 a und 2 - 32)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
    1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
    (14) die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte […].

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

    Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

    Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet.

    Für einen persönlichen Termin: timeacle - Stadt Dormagen

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt auf 1 Jahr gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    sofort nach Prüfung der Unterlagen

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de