Urkunden Beglaubigung
Beschreibung
Hinweise für Leopoldshöhe
Wir beglaubigen Ihnen Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind.
Beglaubigt werden können nur Dokumente, die in deutscher Sprache ausgestellt wurden. Ausländische Dokumente lassen Sie bitte von einem Notar beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern müssen immer beim Standesamt, die die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat, angefordert werden. Das Beglaubigen von Personenstandsurkunden ist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leopoldshöhe
- Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leopoldshöhe
Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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