Urkunden Beglaubigung
Urkunden Beglaubigung
Beschreibung
Hinweise für Extertal
Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.
Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.
Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Extertal
- Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Extertal
- die Gebühr für eine Dokumentenbeglaubigung beträgt 3,-- Euro je Dokument
- die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 2,-- Euro je Unterschrift
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Extertal