Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Dörentrup

    Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

    Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.

     

    Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f11373d943d14fc011dfabb0f99b5b8e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Ordnung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 11

    32694 Dörentrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05265 739-0

    Fax: 05265 739-196

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dörentrup

    • Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dörentrup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de