Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

    Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.

     

    Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ff3dbb8e6072d4ef29d571aae310c1a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.10 Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
    • Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll (außer bei ausländischen Dokumenten  - s. oben)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

     

    Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de