Urkunden Beglaubigung
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.
Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.
Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
- Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll (außer bei ausländischen Dokumenten - s. oben)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Detmold