Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Einwohnermeldeamt vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch die Standesämter).

    Unterschriften können vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.

    Was können Sie bei uns Beglaubigen?

    Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.

    Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.

    Was können wir nicht beglaubigen?

    Öffentliche Beglaubigungen können nur von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Testamente, Verfügungen nach dem Tode und Generalvollmachten. In einigen Fällen erfolgt eine Beglaubigung durch das Amtsgericht. Hierunter fallen beispielsweise Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6b65adbde48616725abd379c0e374550

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt / SG 3.34 Standesamt / SG 3.32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Roetgen

    Vorliegen von Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstückes. Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. 

    Persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Roetgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de