Urkunden Beglaubigung

    Urkunden Beglaubigung

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    ! HINWEIS ! Personenstandsurkunden von in- sowie ausländischen Standesämtern und notarielle Urkunden können nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden.  

    1. Dokumente

    Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Dies ist jedoch nicht möglich, wenn durch eine Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch in- sowie ausländische Standesämter).

    Voraussetzung

    Das Vorliegen von Original und Abschrift bzw. Ablichtung des Schriftstückes ist Voraussetzung für den Erhalt einer Beglaubigung.

     

    2. Unterschriften

    Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Monschau

    Das persönliche Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) ist Voraussetzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Durch die Beglaubigung wird lediglich die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original einer Urkunde bestätigt. Der Inhalt der Urkunde wird dabei nicht bestätigt.

    Öffentliche Beglaubigungen werden nur von einem Notar vorgenommen.

    Nicht beglaubigt werden:

    • Personenstandsurkunden von in- sowie ausländischen Standesämtern
    • Ausländische Schriftstücke
    • Testamente
    • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    • Grundbucheintragen
    • privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de