Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

    Jugendgesundheitsuntersuchung

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst übernimmt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Ein Schwerpunkt sind kinderärztliche, entwicklungspädiatrische Untersuchungen und Beratung bei entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung durch eine Einzelintegration im Kindergarten benötigt oder in einen heilpädagogischen Kindergarten aufgenommen werden soll. Wenn auf Empfehlung des Kinderarztes untersucht werden soll, ob eine umfassende Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) des Kindes notwendig ist, übernimmt im Kreis Gütersloh der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die kinderärztliche Diagnostik in Kooperation mit interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen. All diese Unterstützungen sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe.

    Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet in einigen Schulen (vor allem in Förderschulen) regelmäßige schulärztliche Sprechstunden für Jugendliche an mit medizinischem "body-check" und individueller ärztlicher Beratung.

    Bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die schulärztliche Untersuchung durch, ebenso bei Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten oder wenn bei Schulproblemen eine schulärztliche Untersuchung erforderlich ist.

    Bei allen Untersuchungen wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt , sowie eine Kontrolle des Impfbuches, ggf. Impfberatung. In den weiterführenden Schulen werden zusätzlich Impfberatungen vor Ort durchgeführt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_19b19ded8095c7f997408409dbbdd70e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.2: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1613

    Fax: 05241 85-31613

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    • Gelbes Vorsorgeheft
    • Impfausweis
    • ggf. Arztberichte, Entwicklungsberichte

    Formulare

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de