Jugendgesundheitsuntersuchung
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst übernimmt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein Schwerpunkt sind kinderärztliche, entwicklungspädiatrische Untersuchungen und Beratung bei entwicklungsauffälligen und behinderten Kindern im Kleinkind- und Vorschulalter. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung durch eine Einzelintegration im Kindergarten benötigt oder in einen heilpädagogischen Kindergarten aufgenommen werden soll. Wenn auf Empfehlung des Kinderarztes untersucht werden soll, ob eine umfassende Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) des Kindes notwendig ist, übernimmt im Kreis Gütersloh der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die kinderärztliche Diagnostik in Kooperation mit interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen. All diese Unterstützungen sind Maßnahmen der Eingliederungshilfe.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet in einigen Schulen (vor allem in Förderschulen) regelmäßige schulärztliche Sprechstunden für Jugendliche an mit medizinischem "body-check" und individueller ärztlicher Beratung.
Bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes führt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die schulärztliche Untersuchung durch, ebenso bei Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten oder wenn bei Schulproblemen eine schulärztliche Untersuchung erforderlich ist.
Bei allen Untersuchungen wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt , sowie eine Kontrolle des Impfbuches, ggf. Impfberatung. In den weiterführenden Schulen werden zusätzlich Impfberatungen vor Ort durchgeführt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
6.2.2: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-1613
Fax: 05241 85-31613
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- ggf. Arztberichte, Entwicklungsberichte
Formulare
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020
Stichwörter
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