Jugendgesundheitsuntersuchung
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Ob die Entwicklung eines Kindes tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Sofern die U - Untersuchungen nicht wahrgenommen werden, werden die zuständigen Jugendämter hierüber informiert.
Die Jugendämter werden dann Kontakt zu den Familien aufnehmen.
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
Zeitpunkt Gelbes bzw. grünes Heft direkt nach der Entbindung U1 3. bis 10. Lebenstag U2 1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) U3 3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) U4 6 Monate (6. bis 7. Monat) U5 1 Jahr (12 Monate / 10. bis 12. Monat) U6 2 Jahre (21. bis 24. Monat) U7 3 Jahre (34. bis 36. Monat) U7a 4 Jahre (46. bis 48. Monat) U8 5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) U9 7 bis 8 Jahre U10 9 bis 10 Jahre U11 13 Jahre J1 (gesonderter Dokumentationsbogen) 16 Jahre bis 17 Jahre J2
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02195 6060
Fax: 02195 68045-62
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.
Formulare
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Radevormwald
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Hinweise für Radevormwald
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Radevormwald
Kosten
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Radevormwald