Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
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Ansprechpartner
Beratungsstellenfinder der Sozialplattform
Adresse
Hausanschrift
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Kontakt
Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1650
E-Mail: soziales@herne.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.
Formulare
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Kosten
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Kostenart: kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ( MAGS NRW) am 28.04.2023