Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a10252f6f1e81807b2075640e6e9795c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beratungsstellenfinder der Sozialplattform

    Adresse

    Hausanschrift

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/855-5

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@mags.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ( MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de