Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Antrag auf Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a10252f6f1e81807b2075640e6e9795c

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratungsstellenfinder der Sozialplattform

    Adresse

    Hausanschrift

    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/855-5

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@mags.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ( MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de