Lastenfahrräder-Förderung
Beschreibung
Hinweise für Herne
Um Privatpersonen beim Umstieg aufs Fahrrad zu unterstützen, hat die Stadt Herne ein Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern eingerichtet. Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen. Lastenfahrräder und Fahrradanhänger bieten hierbei viel Potenzial auf kurzen Strecken im Alltagsverkehr, wie beispielsweise zum Einkaufen. Sie leisten somit einen Beitrag zur Mobilitätswende in Herne.
Die Antragstellung ist ab dem 03.06.2024, 12:00 Uhr über das Serviceportal möglich. Bitte beachten Sie hierfür die Vorgaben der Förderrichtlinie.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Für den Antrag
- Ein vom Fachhandel erstelltes Angebot für das Lastenrad bzw. den Fahrradanhänger
- Bei Nutzergemeinschaften: Anhang Nutzergemeinschaften ausgefüllt und unterschrieben als Scan o.ä.
Für den Verwendungsnachweis
- Rechnungskopie
- Zahlungsnachweis
- Rahmennummer des Lastenfahrrads (entfällt bei Fahrradanhängern)
- Nachweis der erforderlichen Spezifikation
- Foto des Lastenfahrrads bzw. des Fahrradanhängers
Alle Unterlagen sind digital einzureichen (z. B. gescannt als PDF).
Formulare
Voraussetzungen
Die elektrischen Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer aufweisen und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- ein verlängerter Radstand oder
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- Personengesellschaften,
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Der Antragstellende muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben wird.
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von EUR 350 werden nicht bewilligt.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - vom 15. Juni 2020, zuletzt geändert am 25. Februar 2021
Verfahrensablauf
- Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button PIN-Code anfordern wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die wahrheitsgemäßen Angaben zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Ausführliche Informationen, auch zum Ablauf des Antragsverfahrens, finden Sie auf www.herne.de/lastenrad.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.01.2022
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